Die zwölf Europäischen Fernwanderwege E1 bis E12 wurden durch die Europäische Wandervereinigung und deren Mitgliedsorganisationen festgelegt.
Die feierliche Eröffnung der ersten beiden E-Wege (E1 und E5) fand am 2. Juli 1972 in Konstanz (D) statt. Zum damaligen Zeitpunkt waren lediglich fünf E-Wege geplant, nach und nach stieg deren Zahl auf zwölf. Kriterium bei der Erstellung dieses Fernwanderwegenetzes war eine Länge der einzelnen Wege von mind. 500 Kilometern und ein Verlauf durch drei oder mehr Staaten. Mittlerweile wurden alle diese Wege verlängert, so dass die einzelnen Fernwanderwege quer durch Europa verlaufen.
Durch Österreich verlaufen die Europäishen Fernwanderwege E4, E5, E6, E8 und E10.
Seitens der Europäischen Wandervereinigung (EWV) werden seit 2013 zwei Urkunden aufgelegt, die an Wander*innen vergeben werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Urkunde 1: Begehung eines Europäischen Fernwanderweges in drei verschiedenen Ländern, wobei in jedem der drei Länder 50 km (in höchstens 3 aufeinanderfolgenden Jahren) zu erwandern sind.
Urkunde 2: Begehung von sechs verschiedenen Europäischen Fernwanderwegen, wobei eine Strecke von mindestens 20 km je Weg zu bewältigen ist. Das Zeitlimit beträgt ebenfalls 3 aufeinander folgende Jahre.
Als Nachweis gelten Stempel von Schutzhütten oder Gasthöfen, etc. in Tourenbüchern bzw. Wanderführern. Anträge können unter Angabe des Zeitraums der Begehung der E-Weg-Nr., der zurückgelegten Wegstrecke von A nach B bzw. in welchem Land und einschließlich der erbrachten Kilometer an die Sektion Weitwanderer übermittelt werden.