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Landschaftsschutzgebiete sind naturnahe Gebiete von besonderem Charakter mit einem hohen ästhetischen oder Erholungswert. Solche Gebiete haben einen besonderen Wert für die Bevölkerung oder den Fremdenverkehr. Land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen sind erlaubt, sofern diese aber überwiegend naturnah sind. Insgesamt sind die Schutzmaßnahmen in diesen Gebieten geringer als in anderen Schutzklassen.