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Landschaftsschutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete)

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Landschaftsschutzgebiete

3 Gebiete, 1 395 ha

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Foto: shutterstock

Landschaftsschutzgebiete sind naturnahe Gebiete von besonderem Charakter mit einem hohen ästhetischen oder Erholungswert. Solche Gebiete haben einen besonderen Wert für die Bevölkerung oder den Fremdenverkehr. Land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen sind erlaubt, sofern diese aber überwiegend naturnah sind. Insgesamt sind die Schutzmaßnahmen in diesen Gebieten geringer als in anderen Schutzklassen.

  • Sandgrube Mäder (seit 1976)
  • Lauteracher Ried (seit 1996)
  • Kanisfluh (seit 2020)

Aktuelle Verordnungen

 
 
 
 

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