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Ein Rückblick aus Sicht der Projektkritiker (Das Aus für den Speicherteich Schwarzköpfle )

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Das Aus für den Speicherteich Schwarzköpfle

29.06.2020

Im November 2019 reichten die Projektbetreiber ein überarbeitetes, kleineres Projekt ein, welches laut Ansicht der Landesregierung keine UVP-pflichtig benötigte. Am 16. Juni 2020 gab die Simo den Rückzug aus dem Projekt bekannt. Warum der Rückzug mit einem Präzedenzfall zu tun haben könnte erfahren Sie im Bericht.

Ein Rückblick aus Sicht der Projektkritiker

Speichersee

Wie hinlänglich bekannt ist, hat die BH Bludenz am 16.4.2018 den Schneiteich Schwarzköpfle im Schigebiet Silvretta Montafon genehmigt.  Dagegen haben Alpenverein, Naturschutzbund und Alpenschutzverein unter anderem wegen einem fehlenden, jedoch gesetzlich zwingend notwendigem UVP-Feststellungsbescheid berufen. Mit Erfolg: das Landesverwaltungsgericht hat die naturschutzrechtliche Bewilligung aufgehoben und am 30.8.2018 das Land beauftragt, ein Feststellungsverfahren durchzuführen.

Als im Mai 2019 durchsickerte, die Behörde sehe eine UVP-Pflicht als gegeben an, informierte der Betreiber, die Pläne überarbeiten zu wollen. Zwar wurde bekräftigt, dass die Neuorientierung nicht mit dem Feststellungsverfahren zu tun hat (s. VN 19.9.19). Tatsächlich hat am 17.12.2018 die Landesregierung mittels Bescheidentwurf den Landesverwaltungsgerichthof informiert, dass eine UVP-Pflicht vorliegt.

Und jetzt wird es pikant: Denn die Regierung weigerte sich beharrlich, den Bescheid an den Landesverwaltungsgerichtshof weiter zu leiten. An den Grünen liegt es nicht. Diese haben den Speicherteich vier Mal zwischen 23. April und 21. Mai 2019 auf die Tagesordnung der Regierungssitzungen gesetzt. Und genau vier Mal hat die ÖVP im Vorfeld mitgeteilt, nicht zustimmen zu wollen (s. VN 29.9.2019). Auch eine Säumnisbeschwerde von Naturschutzbund und Alpenverein wurde von der Landesvolkspartei ignoriert.

Über die Gründe kann spekuliert werden: Unter Umständen liegt es daran, dass die Landesumweltbehörde Zweifel darüber hegt, dass die österreichische UVP-Richtlinie EU-konform ist. Denn die EU-Richtlinie normiert eine UVP-Pflicht für Schipisten, Schilifte, Seilbahnen und zugehörige Einrichtungen, während sich der nationale Tatbestand allein auf Schipisten und Schilifte beschränkt.

Und solange der Bescheid nicht dem Landesverwaltungsgerichtshof zugestellt wird, kann auch der Bundesverwaltungsgerichtshof die EU-Konformalität der österr. UVP-Richtlinie nicht prüfen.

Im November 2019 reichten die Projektbetreiber ein überarbeitetes, kleineres Projekt ein, welches laut Ansicht der Landesregierung keine UVP benötigte. Dagegen wiederum erhob die Naturschutzanwaltschaft Beschwerde beim  Bundesverwaltungsgerichtshof.  Nachdem in den letzten Wochen durchsickerte, dass der für dieses Verfahren zuständige Richter zur UPV-Richtlinie der EU tendiert, kündigte die Simo  am 16. Juni den Rückzug aus dem Speicherteichprojekt an.

Warum die Betreiber nicht auf das offizielle Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes gewartet haben, dürfte einen plausiblen Grund haben:  Sollte der zuständige Richter bei seine vorläufigen Meinung bleiben, wäre dies ein Präzedenzfall, auf welche sich die Judikatur künftig stützen könnte: nämlich, dass in Zukunft auch Speicherteiche einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen wären. Und das ist nachvollziehbar, dass dies die Liftbetreiber verhindern wollen.

Ob ihnen dies mit dem Rückzug allerdings gelingt, ist derzeit offen. Das Gericht will noch prüfen, ob damit auch das Verfahren endet oder ein Grundsatzbescheid noch ausgestellt wird. Auch Ministerin Gewessler hat angekündigt, das UVP-Gesetz zu novellieren und gemeint, dass es tatsächlich ein Problem mit den Speicherteichen und der UVP-Konformalität gebe.

Wie hat Peter Bußjäger in seinem VN-Beitrag am 19. Juni 2020 treffend geschrieben? „Es bleibt also spannend …"

Gerhard Kaufmann
Landesnaturschutzreferent

 

Jetzt nachlesen: Tourismusprojekte: Nachdenken wird gefordert!

 
 
 
 

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