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Teilnahmebedingungen des Österreichischen
Alpenvereins, Bezirk Wolfurt.
Bergsport ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Für die Teilnahme an Veranstaltungen aus unserem Touren- und Ausbildungsprogramm gilt daher Folgendes:
Sicherheit und Risiko
Auch wenn sich die erfahrenen Tourenführer und Tourenführerinnen um ein effizientes Risikomanagement bemühen, können wir keine 100% Sicherheit garantieren. Ein Restrisiko müssen wir mit Ihnen teilen. Ebenso müssen wir ein der jeweiligen Aktivität und Zielgruppe angemessenes Maß an Eigenverantwortung voraussetzen. Teilnehmende an unserem Touren- und Ausbildungsprogramm ersuchen wir, dies im Bewusstsein zu behalten.
Aus Gründen der Sicherheit bitten wir sie zudem um Verständnis für folgende mögliche Maßnahmen:
Es bleibt dem Österreichischen Alpenverein, Bezirk Wolfurt, sowie den Tourenführern und Tourenführerinnen vorbehalten, aus witterungsbedingten Gründen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen, Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
Der Österreichischen Alpenverein, Bezirk Wolfurt, oder die Tourenführer können Personen, deren Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach Einschätzung des Tourenführers nicht ausreicht, von Veranstaltungen ausschließen.
Eigenverantwortung
Da die Tourenführer des Österreichischen Alpenvereins, Bezirk Wolfurt, ehrenamtlich tätig sind, ist ein entsprechendes Maß an Eigenverantwortung für das Gelingen einer angebotenen Veranstaltung unentbehrlich. Mit ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung des Österreichischen Alpenvereins, Bezirk Wolfurt, muss der angemeldeten Person (bzw. dem Obsorgeberechtigten), bewusst sein, dass der Teilnehmer vor allem im Bereich der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Teilnehmers eine Eigenverantwortung hat. Erforderlichenfalls ist vor der Anmeldung ärztliche oder fachliche Beratung und Hilfe einzuholen. Sollten Bedenken oder Anzeichen einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit für die angebotene Tour oder Ausbildung bestehen, ist bei der Anmeldung nachweislich auf die Art und den Umfang einer möglichen Beeinträchtigung hinzuweisen. Hinsichtlich der Anforderungen einer ausgeschriebenen Veranstaltung wird auf die Beschreibung im Touren- und Ausbildungsprogramm sowie die Möglichkeit verwiesen, sich vor der Anmeldung ausreichend beim betreffenden Tourenführer zu informieren.
Haftung
Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung von Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Österreichischen Alpenverein, Bezirk Wolfurt, tätigen Person, für die der Alpenverein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.