für Bergungen aus unwegsamem Gelände bis EUR 25.000,- in der Freizeit im In- und Ausland.
Hubschrauber-Bergungskosten sind selbstverständlich inkludiert!
in Europa bei der Ausübung verschiedener Sportarten bis EUR 35.000,-*
*) Strafrechtsschutz bis EUR 35.000,- für Anwalts-und Gerichtskosten, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschaden Kosten für anwaltliche Beratung bis EUR 500,-
in Europa bei der Ausübung verschiedener Sportarten bis EUR 3.000.000,-
Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 200,-
Weltweite Rückholkostenversicherung aus dem Ausland*: ohne Summenbegrenzung.
*) weltweit gültig, bei Freizeit-, Berufsunfällen und Krankheit immer während den ersten acht Wochen jeder Auslandsreise.
für medizinisch notwendige Heilbehandlungen (inkl. des medizinisch notwendigen Transportes ins Krankenhaus) im Ausland: bis zu EUR 10.000,-*
*) weltweit gültig, bei Freizeit-, Berufsunfällen und Krankheit immer während den ersten acht Wochen jeder Auslandsreise.
Weil weder Krankenhaus noch Polizei Infos rausgeben dürfen und die Patient*innen oft nicht dazu in der Lage sind. Dann beginnt der Spießrutenlauf zwischen Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz. Die HelpLine erlöst Angehörige von der Ungewissheit und regelt das Auskunftsrecht.
Achtung: Vor Rückholung, Überführung, stationärer medizinischer Heilbehandlung im Ausland und Verlegung im Inland (nicht bei Bergung) unbedingt Kontaktaufnahme mit dem 24-h-Notfallservice
(ansonsten werden max. EUR 750,– ersetzt):
Europ Assistance
T +43/1/253 3798
aws@alpenverein.at
In den ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise sind Sie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bis zu EUR 10.000 ,- über den Alpenverein Weltweit Service versichert. Die Versicherungsbestätigung können Sie schnell und unkompliziert hier beantragen: https://oeav.mitgliederversicherungsservice.at/aws/
In der Alpenvereinsmitgliedschaft ist zudem eine Europa-Haftpflichtversicherung inkludiert. Seit Jänner 2022 ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten. Alle Skifahrerenden und Skitourengehenden, welche in Italien auf einer Skipiste unterwegs sind, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung muss Schäden und Verletzungen an Dritten abdecken. Die Versicherungsbestätigung steht in der Kachel "Bestätigung Haftpflicht" unter folgendem Link zum Download bereit: https://alpenverein.sichermitknox.com/service
Die Bestätigung unserer Versicherungen kann bei Bedarf etwa an der Liftkasse oder bei Kontrolle auf der Piste (in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis) vorgelegt werden. Genauso ist das Vorzeigen einer Versicherungsbestätigung bei bestimmten Reisen ins Ausland erforderlich.
Diese Zusatzleistungen können Sie optional online abschließen:
Auch Hunde können in Bergnot geraten: Versichern Sie Ihren Vierbeiner für nur EUR 12,- pro Jahr gleich mit.
Lebenslange monatliche Rentenzahlung nach Freizeitunfall (ab einer Dauerinvalidität von 50 % monatlich EUR 500,-) für eine einmalige Prämie von EUR 10,-
Versichern Sie Ihre Sportgeräte wie z.B. Mountainbike oder Ski für nur EUR 26,- pro Jahr!
Versichert ist:
Alpenverein Premium-Jahresreiseschutz oder Premium-Einzelreiseschutz als praktische Zusatzversicherungen zum Alpenverein Weltweit Service.
Schadensmeldung bei Bergung, Rückholung, Verlegung und medizinischer Heilbehandlung, Haftplicht- und Rechtschutzversicherung
Report for rescue, retrieval, transfer and medical treatment.
Notification of damage in legal protection matters.
Report for liability insurance
KNOX Versicherungsmanagement GmbH
Resselstraße 33, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43/512/238300-30
Fax: +43/512/238300-15
av-service@knox.co.at
Der bei der Mitgliedschaft inkludierte Versicherungsschutz beginnt mit
dem Tag nach Einzahlung des Jahresbeitrags und endet am 31.1. des
Folgejahres. Bei einer Beitragszahlung nach dem 31.1. gilt der
Versicherungsschutz erst wieder mit dem der Einzahlung folgenden Tag.
Eine Ausnahme bildet der Jänner jeden Jahres:
Tritt ein Schadensereignis in diesem Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr noch nicht bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch bezahlt wird und auch für das Vorjahr der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde. Bei Einzahlung des Beitrags nach dem 31.1. beginnt der Versicherungsschutz mit dem der Einzahlung folgenden Tag null Uhr.
Neumitglieder, die ab 1.9. eines jeden Jahres beitreten, gelten bis zum darauffolgenden 1.1. auch als versichert, obwohl für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag verrechnet wird.