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Sportgastein - Zusammenschluss "Mölltaler Gletscherbahnen" in Flattach nach Sportgastein über den Nationalpark Hohe Tauern/Salzburger Anteil (Sportgastein - Zusammenschluss "Mölltaler Gletscherbahnen" in Flattach nach Sportgastein)

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Sportgastein - Zusammenschluss "Mölltaler Gletscherbahnen" in Flattach nach Sportgastein über den Nationalpark Hohe Tauern/Salzburger Anteil

 

sportgastein.jpg

 

wurtenkees_b.jpg

 

Im Zusammenhang mit der Genehmigung der 8. österreichischen Gletschererschließung am Wurtenkees im Jahre 1983 erfolgten heftige Auseinandersetzungen zwischen dem Naturschutz und der Seilbahn- und Tourismuswirtschaft über die Sinnhaftigkeit dieses Seilbahnprojektes.

 

Zahlreiche Naturschützer und Wissenschaftler wiesen immer wieder darauf hin, dass das Wurtenkees als einer der am schnellsten zurückschmelzenden Gletscher gilt, was zur Folge hätte, dass bei einer Projektrealisierung der Sommerschilauf langfristig nicht mehr möglich wäre.

 

Trotz dieser Tatsachen erfolgte seitens des Landes Kärnten die Genehmigung für die Erschließung des Wurtenkees durch die Mölltaler Gletscherbahnen. In den 90iger Jahren wurden zusätzlich 36 Mio. in die Errichtung einer leistungsstarken Zubringerbahn (Stollenbahn) von Flattach auf das Wurtenkees investiert. Der Naturschutz sollte aber mit seiner Aussage Recht behalten, denn im Jahre 1998 musste der Sommerskibetrieb am Wurtenkees aufgrund des schwindenden Gletschers und der fehlenden Nachfrage gänzlich eingestellt werden.

     

sportgastein_grafik_kl.jpg 

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  Neue Erweiterungspläne wurden geschmiedet, u.a. eine Seilbahnerschließung vom Wurtenkees über das Schareck in Richtung der bestehenden Seilbahn- und Pistenanlagen nach Sportgastein/Bundesland Salzburg alternativ zur Variante ins Rauriser Tal. Hier würde in vollem Umfang die Kernzone des Nationalparkes Hohe Tauern in Salzburg von diesen Erschließungsplänen, der zudem auch von der Salzburger Landesregierung als Natura 2000-Gebiet nominiert und nach Brüssel gemeldet wurde, betroffen sein. Auch die Inhalte der Alpenkonvention, die in Österreich am 18.12.2002 in Kraft getreten ist, lassen eine Erschließung nicht zu.  
 
 
 
 

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