Nach der Errichtung von insgesamt 8 Gletscherskigebieten in Österreich in den 1970er und 1980er Jahren, erfolgte eine breite Unterstützung für eine Unterschutzstellung der noch unerschlossenen Gletschergebiete. Nach Vorarlberg, Kärnten und Salzburg sprach sich auch Tirol im Jahre 1991 für den absoluten Gletscherschutz aus. Am 12. Mai 2004 hat der Tiroler Landtag (ÖVP, SPÖ, FPÖ) die Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes beschlossen. Die Tiroler Landespolitik will damit in Zukunft Erschließungen in noch unerschlossenen Gletschergebieten zulassen. Für diesen Zweck wurde 02.05.2006 das Tiroler "Gletscherschutzprogramm" beschlossen.
In Österreich wurden insgesamt 8 Gletscherskigebiete errichtet. Die hier angegebenen "Gletschernamen" sind nicht mit der Nomenklatur der Glaziologie zu verwechseln, sondern sind der marketingtechnische Name des jeweiligen Skigebiets.
Das Tiroler ROP zum Schutz der Gletscher stellt ein Novum im Gletscherschutz dar. Die Tiroler Landesregierung hat am 02.05.2006 festgelegt, dass bestehende Gletscherskigebiete weitere Infrastrukturmaßnahmen vornehmen können und hat zu diesem Zweck eine flächenhafte Ausweisung von Skigebietserweiterungszonen definiert.
Publikationen des Alpenvereins zum Gletscherschutz