Die Alpenvereinsjugend

Organisation & Leitbild

Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des Österreichischen Alpenvereins. Ihr gehören alle Mitglieder des Alpenvereins im Alter bis zu 30 Jahren an sowie alle Jugend-FunktionärInnen. Die Alpenvereinsjugend zählt derzeit etwa 2.000 ehrenamtliche MitarbeiterInnen und rund 130.000 Mitglieder (davon fast 40.000 in Wien) bis zu 30 Jahren und stellt damit eine der größten verbandlichen Jugendorganisation in Österreich dar. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des ÖAV. Die Alpenvereinsjugend ist Mitglied in der Österreichischen Bundesjugendvertretung.

Downloads

Keine Einträge vorhanden.

 

Als Mitglieder der Alpenvereinsjugend Österreich gelten alle Angehörigen des Österreichischen Alpenvereins (OeAV) im Alter bis zu 30 Jahren sowie deren Funktionärinnen. Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des ÖAV. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des ÖAV.

Die Alpenvereinsjugend

  • bekennt sich zur Republik Österreich. Die Erörterung und Verfolgung parteipolitischer Angelegenheiten liegt außerhalb ihres Tätigkeitsbereiches;
  • verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihre Führung erfolgt ehrenamtlich;
  • wird nach demokratischen Grundsätzen geleitet;
  • wird auf Bundes-, Länder- und Zweigvereinsebene tätig.

Ziele und Aufgaben

Hinführen junger Menschen zu aktiver und vielfältiger Freizeitgestaltung in der Natur, in bewusster Verantwortung für Mitmenschen und Umwelt.

  • Als Schwerpunkt Wandern, Bergsteigen und Skifahren in seinen verschiedenen Ausprägungen.
  • Naturbezogene Lebensführung und aktiver Natur- und Umweltschutz.
  • Erziehung zu aktiven, engagierten Staatsbürgerinnen.
  • Beschäftigung mit Kultur und Pflege kultureller Traditionen.
  • Förderung der Gemeinschaft und der Entwicklung eigenverantwortlicher Persönlichkeiten.
  • Zusammenarbeit und Meinungsaustausch innerhalb der österreichischen Jugend.
  • Pflege internationaler Beziehungen.


Die Mitglieder der Alpenvereinsjugend

  1. Mitglied der Alpenvereinsjugend ist jede/r Angehörige des ÖAV im Alter bis zu 30 Jahren. Der Beitritt erfolgt durch die Aufnahme als Mitglied in einen Zweigverein.
    Die Funktionärinnen in den Teams der Zweigvereine (Sektionsteams), den Landesteams und im Bundesteam gehören ebenfalls der Alpenvereinsjugend an.
  2. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber dem Hauptverein ergeben sich aus der Satzung des Österreichischen Alpenvereins, die Rechte und Pflichten gegenüber dem Zweigverein aus dessen Satzung. Jedes Mitglied der Alpenvereinsjugend erhält entsprechend seinem Alter oder seiner Funktion einen Mitgliedsausweis.
  3. Die Mitgliedschaft bei der Alpenvereinsjugend endet:
    • ab dem vollen 30. Lebensjahr, wobei die Mitgliedschaft beim Zweigverein aufrecht bleibt;
    • für Funktionärinnen mit Beendigung ihrer Tätigkeit (für Trägerinnen des Jugendleiter-Ehrenzeichens gelten auf Dauer ihrer Mitgliedschaft dieselben Rechte wie für aktive Jugendleiterinnen. Für alle weiteren Jugendleiterinnen, Jugend-Teamleiterinnen und Mitarbeiterinnen gelten nach Beendigung der Funktion dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Mitglieder;
    • mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Zweigverein


Die geführten Gruppen der Alpenvereinsjugend

  1. In jedem Zweigverein werden Gruppen der Alpenvereinsjugend eingerichtet. Diese Gruppen bilden den Schwerpunkt der Jugendarbeit im ÖAV. Deshalb ist jeder Zweigverein verpflichtet, mindestens eine geführte Gruppe einzurichten. Jede Gruppe wird von einer oder mehreren Jugendleiterinnen geleitet.
  2. Jedes Mitglied der Alpenvereinsjugend hat das Recht, einer oder mehreren geführten Gruppen seines Zweigvereins anzugehören. Jedes Gruppenmitglied hat das Recht auf Mitsprache in allen die Gruppe betreffenden Angelegenheiten. Die in Gruppen erfassten Mitglieder haben ab dem vollen 10. Lebensjahr das aktive und ab dem vollen 18. Lebensjahr auch das passive Wahlrecht für die Jugend-Teamleiterin und deren Stellvertreterinnen.

Bundesjugendausschuss

Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Leiterin des Bundesteams, ihren beiden Stellvertreterinnen, den Leiterinnen der Landesteams und deren Stellvertreterinnen.
Kooptiert ohne Stimmrecht sind in den Bundesjugendausschuss die Bundesjugendsekretärin, die Schriftleiterin der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend und die Vertreterinnen der Alpenvereinsjugend in anderen Gremien.

Er wird von der Leiterin des Bundesteams einberufen und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Sitzungen sind von der Leiterin des Bundesteams einzuberufen, wenn dies von mindestens zwölf stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesjugendausschusses oder vom Bundesausschuss verlangt wird. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende.

Aufgaben:

  • Planung und Koordinierung der Jugendarbeit.
  • Beratung und Unterstützung des Bundesteams in allen Jugendangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
  • Beratung über den Einsatz der finanziellen Mittel und Verteilung der Beihilfen an die Landesteams.
  • Vorbereitung von Anträgen an den Bundesausschuss.
  • Vorbereitung von Anträgen an die Hauptversammlung.


Bundesteam

Das Bundesteam besteht aus seiner Leiterin, ihren beiden Stellvertreterinnen, der Bundesjugendsekretärin und weiteren Mitarbeiterinnen, die von der Leiterin des Bundesteams für besondere Aufgaben heran gezogen werden. Die Leiterin des Bundesteams und die beiden Stellvertreterinnen dürfen nicht drei Männer oder drei Frauen sein.

Aufgaben:

  • Leitung der Alpenvereinsjugend.
  • Beschaffung, Verteilung und Abrechnung der finanziellen Mittel zur Durchführung der Jugendarbeit.
  • Durchführung von Ausbildungslehrgängen (gemäß Ausbildungskonzept)
  • Durchführung von Veranstaltungen auf Bundesebene.
  • Herausgabe der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend, von Lehrschriften und sonstigen Veröffentlichungen.
  • Beratung der Landesteams, der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) und der Gruppen in den Zweigvereinen.
  • Kontaktpflege mit anderen Jugendorganisationen im In- und Ausland.
  • Nominierung von Delegierten in Gremien.


Leiterin des Bundesteams

Die Leiterin des Bundesteams wird vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Sie wird der Hauptversammlung zur Wahl in das Präsidium vorgeschlagen. Wiederwahl ist möglich.

Aufgaben:

  • Leitung der Jugendarbeit.
  • Vorsitz im Bundesjugendausschuss und im Bundesteam.
  • Vertretung der Alpenvereinsjugend im Verein und nach außen.
  • Überprüfung der Jahresrechnungen der Landesteams und der Beihilfen.
  • Aufsicht über das Jugendsekretariat.
  • Antragstellung an Präsidium und Bundesausschuss.


Stellvertretende Leiterin des Bundesteams

Der Leiterin des Bundesteams stehen zwei Stellvertreterinnen zur Seite. Sie werden vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Bundesausschuss bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Sie unterstützen die Leiterin des Bundesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung. Eine der beiden Stellvertreterinnen nimmt an den Sitzungen des Bundesausschusses mit Sitz und Stimme teil.


Mitarbeiterinnen

Für weitere Aufgaben im Rahmen der Arbeit auf Bundesebene kann die Leiterin des Bundesteams Mitarbeiterinnen heranziehen.


Bundesjugendsekretärin

Ihr obliegt hauptamtlich die Jugendarbeit nach den Weisungen der Leiterin des Bundesteams. Sie untersteht dienstrechtlich der Generalsekretärin des ÖAV.

Team des Zweigvereins (Sektion)

Die Jugend-Teamleiterin, ihre beiden Stellvertreterinnen, die Jugendleiterinnen und –anwärterinnen sowie weitere Mitarbeiterinnen, die von der Jugend-Teamleiterin für bestimmte Aufgaben heran gezogen werden, bilden das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Dieses wird von der Jugend-Teamleiterin geleitet.

Aufgaben:

  • Erarbeitung und Durchführung eines Jahresprogramms für die Jugendarbeit.
  • Beratung der Jugend-Teamleiterin bei der Beschaffung der für die Jugendarbeit notwendigen Mittel und Entscheidung über deren Verwendung.
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend-Teamleiterin und ihrer beiden Stellvertreterinnen. Die Wahlleitung obliegt einem vom Team des Zweigvereins (Sektionsteam) zu benennenden Mitglied des Zweigvereinsvorstandes.


Jugend-Teamleiterin

Die Jugend eines Zweigvereins wird von der Jugend-Teamleiterin geleitet. Die Jugend-Teamleiterin wird für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern im Alter ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsvorstand vorgeschlagen.

Falls Ortsgruppen bestehen, sind deren Teams bei der Wahl der Jugend-Teamleiterin ebenfalls stimmberechtigt.
Falls in einem Zweigverein keine Jugendgruppe besteht, ist vom Zweigvereinsausschuss eine Jugend-Teamleiterin zu bestellen, die die Belange der Jugend wahrnimmt, und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsausschuss vorzuschlagen.
Sie ist stimmberechtigtes Mitglied des Zweigvereinsvorstandes. Sie hat Sitz und Stimme im Landesjugendtag.

Aufgaben:

  • Sie leitet mit dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) die Jugendarbeit im Zweigverein.
  • Sie beantragt die Gründung von Gruppen und schlägt dem Zweigvereinsvorstand geeignete Jugendleiterinnen vor, die von der Leiterin des Landesteams bestellt werden.
  • Sie sorgt für die Aus- und Weiterbildung der Jugendleiterinnen.
  • Sie sorgt für die Mitarbeit der Jugend bei der Erfüllung der Aufgaben des Zweigvereins.
  • Sie vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Zweigverein, dem Landes- und Bundesteam und nach außen.
  • Die Jugend-Teamleiterin erstellt mit dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) einen Jahresvoranschlag, der als selbstständiger Teil des Sektionsbudgets (mit eigenen Einnahmen und Ausgaben) dem Zweigvereinsvorstand zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Aufbringung der für die Jugendarbeit erforderlichen Mittel erfolgt durch Zuweisungen des Zweigvereins, des Landes- und Bundesteams, aus Subventionen und Spenden sowie aus sonstigen Erträgnissen. Über die Verwendung der aufgebrachten Mittel entscheidet das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Die Jahresrechnung ist dem Zweigvereinsvorstand zur Genehmigung vorzulegen.


Stellvertretende Jugend-Teamleiterin

Der Jugend-Teamleiterin können zwei Stellvertreterinnen zur Seite gegeben werden. Sie werden für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt. Sie sollen von der Mitgliederversammlung in den Zweigvereinsausschuss gewählt werden. Sie haben Sitz und Stimme im Landesjugendtag.


Jugendleiterinnen

Jugendleiterinnen leiten die ihnen anvertrauten Mitglieder einer Gruppe der Alpenvereinsjugend und tragen damit die Hauptaufgabe und größte Verantwortung für die Jugendarbeit im Alpenverein.
Sie werden von der Jugend-Teamleiterin über den Zweigverein der Leiterin des Landesteams zur Bestellung vorgeschlagen.

Voraussetzungen für die Bestellung zur Jugendleiterin sind:
• Vollendung des 18. Lebensjahres;
• persönliche Eignung;
• Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung der jeweiligen Gruppe durch die für Jugendleiterinnen vorgesehene oder eine gleichwertige Ausbildung (gemäß Ausbildungskonzept);
• Die Bestellung zur Jugendleiterin wird im Jugendleiterausweis vermerkt. Der Ausweis kann bereits für Jugendleiteranwärterinnen ausgegeben werden. Die Gültigkeit des Jugendleiterausweises wird von der Leiterin des Landesteams auf Antrag der Jugend-Teamleiterin bei nachgewiesener Tätigkeit jährlich verlängert.
Das Abzeichen „Alpenvereins-Jugendleiter“ besteht zusätzlich zum Jugendleiterausweis. Dieses Abzeichen kann auf Antrag der Jugend-Teamleiterin in zwei Stufen vergeben werden:
1. als Funktionsabzeichen für die Dauer der Tätigkeit;
2. nach mindestens 5-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Ehrenzeichen.

Aufgaben:
• Führung der ihr anvertrauten Gruppe im Sinne der Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Alpenvereinsjugend.
• Mitarbeit im Team des Zweigvereins (Sektionsteam).
• Übernahme anderer Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit.


Jugendleiteranwärterinnen

Jugendleiteranwärterinnen bereiten sich auf die Aufgabe als Jugendleiterin vor. Sie werden von der Jugend-Teamleiterin im Einvernehmen mit dem Zweigvereinsvorstand durch die Leiterin des Landesteams bestellt.
Sie unterstützen die Jugendleiterinnen, arbeiten unter deren Anleitung, führen aber nicht eigenverantwortlich eine Gruppe.
Voraussetzung für die Bestellung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Mit der Bestellung erhalten sie einen Ausweis, in dem ihre Funktion als Jugendleiteranwärterin vermerkt ist.


Mitarbeiterinnen in Jugendteam der Sektion

Für weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eines Zweigvereins kann die Jugend-Teamleiterin Mitarbeiterinnen heranziehen. Sie gehören dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) an, wenn sie Mitglieder des ÖAV sind.


Ortsgruppen

Die Leitung der Jugendarbeit in einer Ortsgruppe außerhalb vom Sitz des Zweigvereins ist so aufgebaut wie im Zweigverein.

Der Landesjugendtag

Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der Jugendleitung in einem Bundesland. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Landesteams und der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) der im Bundesland bestehenden Zweigvereine und Ortsgruppen.
Antrags- und stimmberechtigt sind die Leiterin des Landesteams, ihre beiden Stellvertreterinnen und je Zweigverein und Ortsgruppe die Jugend-Teamleiterin und deren Stellvertreterinnen. Mindestens eine Vertreterin je Zweigverein oder Ortsgruppe muss einen gültigen Ausweis als Jugend-Teamleiterin, Jugendleiterin oder –anwärterin vorweisen können.
Der Landesjugendtag wird mindestens einmal jährlich von der Leiterin des Landesteams einberufen. Bei Bedarf oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten sind zusätzliche Tagungen anzusetzen.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Leiterin des Landesteams als Vorsitzende.


Aufgaben:
• Genehmigung der Jahresrechnung und des Voranschlages vor Vorlage an die Leiterin des Bundesteams.
• Entlastung des Landesteams.
• Erstellung des Arbeitsprogramms.
• Erstellung von Anträgen an den Bundesjugendausschuss und an den Landesverband.
• Beratung besonderer Probleme der Alpenvereinsjugend.
• Wahl der Leiterin des Landesteams und ihrer Stellvertreterinnen.


Landesteam


Das Landesteam besteht aus seiner Leiterin, ihren beiden Stellvertreterinnen, der Landesjugendsekretärin und weiteren Mitarbeiterinnen, die von der Leiterin des Landesteams für besondere Aufgaben heran gezogen werden. Die Leiterin des Landesteams und die beiden Stellvertreterinnen dürfen nicht drei Männer oder drei Frauen sein.


Aufgaben:
• Planung und Koordinierung der Jugendarbeit im Bundesland im Einvernehmen mit dem Bundesteam.
• Durchführung von Veranstaltungen und Lehrgängen.
• Beschaffung, Verteilung und Abrechnung der finanziellen Mittel zur Durchführung der Jugendarbeit im Bundesland.
• Beratung der Zweigvereine in Angelegenheiten der Jugendarbeit.
• Anträge an den Landesjugendtag, den Landesverband und an den Bundesjugendausschuss.
• Kontaktpflege mit anderen Jugendorganisationen im In- und Ausland.
• Zusammenarbeit mit dem Landesverband und den Zweigvereinen in Angelegenheiten der Jugend.
• Grundausbildung der Jugendleiterinnen nach dem gültigen Ausbildungskonzept.


Leiterin des Landesteams


Die Leiterin des Landesteams wird vom Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Präsidium bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Funktionsdauer ist auf höchstens 12 Jahre begrenzt.
Sie hat Sitz und Stimme im Bundesjugendausschuss und im Ausschuss des Landesverbandes. Sie hat Anrecht auf einen Jugendleiterausweis während der Dauer ihrer Funktion mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.


Aufgaben:
• Leitung der Jugendarbeit und Vertretung der Alpenvereinsjugend im Bundesland.
• Vorsitz beim Landesjugendtag und im Landesteam.
• Bestellung der Jugendleiterinnen und –anwärterinnen.
• Überprüfung der Beihilfenabrechnung.
• Förderung der Jugendarbeit in den Zweigvereinen.
• Aufsicht über die Landesjugendsekretärin.


Stellvertretende Leiterin des Landesteams


Der Leiterin des Landesteams stehen zwei Stellvertreterinnen zur Seite. Sie werden vom Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Funktionsdauer ist auf höchstens 12 Jahre begrenzt.
Die Stellvertreterinnen unterstützen die Leiterin des Landesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung. Sie haben Sitz und Stimme im Bundesjugendausschuss. Sie haben Anrecht auf einen Jugendleiterausweis während der Dauer ihrer Funktion mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.


Landesjugendsekretärin


Sie wird vom Landesteam bestellt und vom Ausschuss des Landesverbandes bestätigt. Ihr obliegt die Durchführung der Jugendarbeit im Bundesland nach den Weisungen der Leiterin des Landesteams.
 
 
 
 

Datenschutzeinstellungen

Nur wenn Sie es uns durch Klick auf das entspechende Feld unten erlauben, setzt diese Website Analyse-/Marketing Cookies ein (Details siehe Datenschutzmitteilung). Wir verwenden diese, um Analysen und Statistiken zu erstellen, sodass wir die Website laufend verbessern können.

Ebenso abhängig von Ihrer Zustimmung werden externe Komponenten geladen (Details siehe Datenschutzmitteilung), die u.U. ebenfalls Cookies setzen. Die externen Kompenenten ergänzen die von uns auf dieser Website dargestellten Informationen und bieten zusätzliche Funktionen an. 

Diese Cookies und Komponenten können vom jeweiligen Anbieter dazu genutzt werden, Daten über Ihren Website-Besuch zu sammeln.

 
 

 

 

 

 

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie, dass der folgende Link eine externe Website öffnet, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind und auf die unsere Datenschutzbestimmungen keine Anwendung finden. Informieren Sie sich bitte auf der neuen Webseite über den dortigen Datenschutz.

Ziel: