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Recht und HaftungFAQs: Antworten auf häufig gestellte Fragen von Alpinreferent*innen und Tourenführer*innen1. Was darf ein/e Tourenführer*in, was nicht?
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2. Muss ich als Tourenführer*in eine formale Qualifikation besitzen?
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3. Kann ich als Tourenführer*in rechtlich belangt werden?
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4. Wie häufig sind Tourenführer*innen mit dem Strafrecht konfrontiert?
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5. Bin ich als Tourenführer*in ausreichend versichert?
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6. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall gegenüber der Alpinpolizei?
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7. Werden Tourenführer*innen im Falle eines Unfalles unterstützt?
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8. Besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn Nicht-Mitglieder dabei sind?
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9. Ist es richtig, dass der Erfahrenste auch bei privaten Touren automatisch haftet?
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10. Was darf ein/e Tourenführer-Anwärter*in?
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11. Darf ich als Tourenführer*in eine/n oder mehrere Teilnehmer*innen allein zurücklassen?
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12. Bin ich für eine/n Teilnehmer*in verantwortlich, der/die sich meinen Anweisungen widersetzt?
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13. Wie wird mein Verhalten als Führer*in nach einem Unfall rechtlich bewertet?
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14. Welche strafrechtlichen Tatbestände sind für mich als Tourenführer*in überhaupt relevant?
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15. Was ist im Bergsport aus rechtlicher Sicht richtig und was ist falsch?
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16. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“?
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17. Welche rechtliche Bedeutung hat die Gruppengröße?
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18. Welche Verantwortung trägt der/die Alpinreferent*in?
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19. Darf ich als Tourenführer*in Mitgliedern die Teilnahme verweigern?
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20. Ist es rechtlich von Vorteil, eine „geführte“ Tour als „organisierte“ Tour auszuschreiben?
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Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail